Wasser-/Feuchtigkeitsmelder
Auslaufende Waschmaschinen, oder Geschirrspüler, undichte, meist ältere Wasserleitungen, Leckagen an Schläuchen oder defekte Wasserhähne versuchen jährlich enorme Folgeschäden in Haushalten.
Wird hingegen das austreten Wasser frühzeitig erkannt, können die Schäden und die damit einher gehenden Arbeiten (Trockenlegung von Wänden, Schimmelbeseitigung, etc.) vermieden werden. Die Anbringung von Wassermeldern in der Nähe von Spülbecken, Geschirrspülern, Waschmaschinen oder Aquarium kann sich sehr schnell bezahlt machen.
Rauch-/Brandmelder
Der Einsatz von Rauch-/Brandmeldern ist in den meisten Bundesländern bereits vorgeschrieben. So auch in Rheinland-Pfalz gemäß § 44 Abs. 8 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO).
Gemäß offiziellen Angaben sterben monatlich rund 40 Personen durch Brände. Mehrheitlich erleiden die Brandopfer nachts eine Rauchvergiftung.
Oftmals sind es technische Defekte, die den Brand auslösen. Treten diese Nachts auf, so wird der Rauch im Schlaf nicht wahrgenommen. Die Brandopfer werden durch das Einatmen des Rauches bewusstlos und ersticken.
Diese Gefahr können Sie durch Installation eines Qualitätsrauchmelders einfach umgehen.
§ 44 Abs. 8 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO):
„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“
